Zurück zu den Artikeln
WochenüberblickVA:TER Redaktion

VA:TER-Wochenüberblick | 2026-09-23: Pflegefamilien und Jugendhilfe

Neue Orientierungswerte für Pflegefamilien und eine DIJuF-Arbeitshilfe zu Zuständigkeitswechseln prägen eine ruhige Nachrichtenwoche.

Stand: 2026-09-23 · Kalenderwoche 39 Berichtszeitraum: 2026-09-17 bis 2026-09-23. Die Nachrichtenlage war in dieser Woche vergleichsweise dünn. In den geprüften Quellen ist keine neue bundesrechtliche Regelung zu Sorge, Umgang, Wechselmodell oder Kindesunterhalt belegt. Zwei fachliche Praxisentwicklungen sind dennoch relevant: - Für 2027 liegen neue Empfehlungen zu den Pauschalbeträgen in der Vollzeitpflege vor. - Eine neue Arbeitshilfe soll Zuständigkeitswechsel zwischen Jugendämtern beschleunigen und Hilfebrüche vermeiden. - Beim Kindschaftsrecht und beim antragslosen Kindergeld stehen Entscheidungen weiterhin aus. ## 1. Vollzeitpflege: Höhere Orientierungswerte für 2027 **Status: Fachliche Empfehlung – keine automatisch bundesweit verbindliche Erhöhung.** Der Deutsche Verein veröffentlichte am **2026-09-22** seine jährliche Empfehlung zu den Pauschalbeträgen in der Vollzeitpflege. Das Präsidium hatte das Papier bereits am **2026-09-15** verabschiedet. Für den monatlichen Sachaufwand werden 2027 je nach Alter des Pflegekindes **784 Euro**, **947 Euro** oder **1.100 Euro** empfohlen. Der einheitliche Betrag für Pflege und Erziehung soll von 439 Euro im Jahr 2026 auf **451 Euro** steigen. Die vollständige Empfehlung nennt außerdem angehobene Orientierungswerte für Unfallversicherung und Alterssicherung. [Deutscher Verein: Mitteilung vom 2026-09-22](https://www.deutscher-verein.de/presse/detail/unterhalt-fuer-pflegekinder-steigt-benachteiligung-von-pflegefamilien-beim-elterngeld-jetzt-beenden/) · [Empfehlung DV 16/26 vom 2026-09-15](https://www.deutscher-verein.de/fileadmin/user_upload/dv/pdfs/Empfehlungen_Stellungnahmen/2026/DV-16-26_Pauschalbetraege_in_der_Vollzeitpflege.pdf) Rechtlich bleibt entscheidend: § 39 SGB VIII verlangt, den notwendigen Unterhalt eines außerhalb des Elternhauses untergebrachten Kindes oder Jugendlichen sicherzustellen. Die laufenden Leistungen sollen grundsätzlich als monatlicher Pauschalbetrag gewährt werden. Festgesetzt werden die Pauschalen jedoch von den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Besonderheiten des Einzelfalls können abweichende Leistungen erfordern. [§ 39 SGB VIII](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__39.html) ### Folgen für Kinder und Eltern Die Empfehlung verbessert die fachliche Grundlage für die Festsetzung ab 2027, erhöht aber nicht von selbst jeden Bescheid. Maßgeblich bleibt, welche Beträge das zuständige Land oder Jugendamt tatsächlich festsetzt. Kosten wie Erstausstattung, Klassenfahrten oder ein besonderer Förderbedarf können zudem gesondert zu prüfen sein. ### VA:TER-Einordnung Eine verlässliche materielle Absicherung von Pflegekindern gehört zum Kindeswohl. Pauschalen müssen reale Lebenshaltungskosten abbilden, dürfen aber eine individuelle Bedarfsermittlung nicht ersetzen. Finanzierungsfragen dürfen weder über die Wahl einer Hilfe noch über Kontakt- und Beteiligungsrechte entscheiden. Kinder, Pflegepersonen und Personensorgeberechtigte brauchen transparente Hilfeplanung, nachvollziehbare Bescheide und wirksame Korrekturmöglichkeiten. ## 2. Jugendhilfe: Arbeitshilfe für Fallübergaben **Status: Fachliche Handlungsempfehlung – keine neue gesetzliche Pflicht.** Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht veröffentlichte am **2026-09-17** eine Arbeitshilfe für Fallübergaben in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe. Anlass sind Zuständigkeitswechsel nach §§ 86 ff. SGB VIII. Nach Angaben des Instituts werden Fallübernahmen in der Praxis wiederholt wegen fehlender Informationen verweigert; dadurch entstehen lange Bearbeitungszeiten. Die neue Arbeitshilfe unterscheidet notwendige von gegebenenfalls zusätzlich erforderlichen Angaben. [DIJuF: Empfehlungen zu Fallübergaben vom 2026-09-17](https://dijuf.de/newsdetail?cHash=12cc3f15b2c9111a1a661c8d3fd2b44a&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=394) ### Folgen für Kinder und Eltern Ein Zuständigkeitswechsel ist ein Verwaltungsvorgang, kann für Familien aber sehr konkrete Folgen haben. Unklare Verantwortlichkeiten und fehlende Unterlagen können Entscheidungen, Zahlungen oder die Fortführung einer Hilfe verzögern. Einheitlichere Übergaben können Abläufe beschleunigen, sofern sie fachlich genutzt und datenschutzkonform umgesetzt werden. ### VA:TER-Einordnung Familien dürfen nicht zum Ausgleich interner Abstimmungsprobleme werden. Erforderlich sind eine dokumentierte Übergabe, eine klar benannte zuständige Stelle und die lückenlose Fortführung notwendiger Hilfen. Zugleich dürfen nur erforderliche Daten sicher übermittelt werden. Kinder und Eltern müssen verständlich erfahren, wer entscheidet, welche Informationen weitergegeben werden und wie sie fehlerhafte Angaben berichtigen können. ## 3. Sorge, Umgang und Unterhalt: Kein neuer Bundesstatus belegt **Status: Recherchebefund – keine Rechtsänderung.** In den für den Zeitraum geprüften Bundesquellen ist keine neue einschlägige höchstrichterliche Veröffentlichung und keine in Kraft getretene Bundesregelung zu Sorge, Umgang, Wechselmodell, Kindesunterhalt oder Unterhaltsvorschuss belegt. Die Reform des Kindschaftsrechts bleibt ein Gesetzgebungsvorhaben; die veröffentlichten Vorschläge sind nicht geltendes Recht. [BMJV: Stand der Kindschaftsrechtsreform](https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2026_KiMoG.html) Auch beim antragslosen Kindergeld liegt am Stichtag noch keine Bundesratsentscheidung vor. Die Abstimmung ist für **2026-09-25** vorgesehen. Bis dahin bleibt der vom Bundestag beschlossene Text ein noch nicht abgeschlossenes Gesetzgebungsvorhaben. [Bundesrat: Antragsloses Kindergeld auf der Tagesordnung](https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/26/1068/04.html?top=20874744) ### Folgen für Kinder und Eltern Bestehende Ansprüche und Pflichten ändern sich nicht durch Entwürfe, Empfehlungen oder angekündigte Abstimmungen. Familien sollten politische Vorhaben daher nicht mit bereits geltendem Recht verwechseln. ### VA:TER-Einordnung Gerade im Familienrecht braucht es klare Statusangaben. Reformen müssen Kinder wirksam schützen, gemeinsame Elternverantwortung ermöglichen und Entscheidungen auf überprüfbare Tatsachen stützen. Wo Rechte eingeschränkt werden, sind eine geschlechtsneutrale Einzelfallprüfung und verhältnismäßiger Rechtsschutz unverzichtbar. ## Ausblick - **2026-09-25:** Der Bundesrat soll über das antragslose Kindergeld entscheiden. Das Ergebnis und der konkrete Inkrafttretensstatus gehören in die nächste Ausgabe. - **2027-01-01:** Die neuen Pflegegeldwerte sind als Orientierung für 2027 gedacht. Entscheidend bleibt die Umsetzung durch die jeweils zuständigen Behörden. ## Fazit Diese Woche bringt keine neue große familienrechtliche Weichenstellung, aber zwei praktische Maßstäbe: Pflegekinder brauchen eine auskömmliche, bedarfsgerechte Finanzierung, und Jugendhilfe darf bei Zuständigkeitswechseln nicht ins Stocken geraten. VA:TER fordert verlässliche Hilfen, nachvollziehbare Entscheidungen und klare Verantwortlichkeit. Empfehlungen sind sinnvoll, wenn sie in überprüfbare Praxis übersetzt werden und die Rechte von Kindern und Eltern im Einzelfall sichern.

Quellen und weiterführende Hinweise

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und Einordnung und ersetzt keine Prüfung oder Beratung im konkreten Einzelfall.

Weitere Artikel

Alle Artikel →