Was die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zu langen Arbeitstagen, Nebenjobs, Regeneration und Unfallrisiken sagt
Unsere Presseanfrage zur zusätzlichen Erwerbstätigkeit ist beantwortet. Die von der BAuA genannten wissenschaftlichen Quellen liefern bemerkenswerte Erkenntnisse zu langen Arbeitstagen, Erholung, Leistungsfähigkeit und Unfallrisiken.
**VA:TER – Eltern erheben das Wort hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, kurz BAuA, um eine fachliche Stellungnahme gebeten.**
Ausgangspunkt unserer Recherche war eine Frage, die insbesondere für barunterhaltspflichtige Beschäftigte von Bedeutung sein kann:
Ist die theoretische Möglichkeit, zusätzliche Stunden zu arbeiten, tatsächlich gleichzusetzen mit der Fähigkeit, diese zusätzlichen Stunden dauerhaft gesund, leistungsfähig und sicher zu erbringen?
Dabei haben wir ausdrücklich keine familienrechtliche Bewertung von der BAuA verlangt. Uns ging es um die arbeitswissenschaftliche Seite.
Was passiert mit einem Menschen, der bereits einen vollständigen Arbeitstag hinter sich hat und anschließend einer weiteren Erwerbstätigkeit nachgeht?
Welche Rolle spielen die Länge des Arbeitstages, die Belastungsintensität, Schlaf und Regeneration?
Was passiert mit Konzentration und Reaktionsfähigkeit?
Und ab welchem Punkt können zusätzliche Arbeitsstunden nicht nur gesundheitlich problematisch werden, sondern auch die Arbeitssicherheit beeinträchtigen?
Genau hierzu haben wir der BAuA 15 konkrete Fragen gestellt.
## DIE ANTWORT DER BAuA
Die BAuA hat für einen erheblichen Teil unserer Fragen auf aktuelle arbeitswissenschaftliche Veröffentlichungen verwiesen.
Besonders relevant ist dabei die im Juni 2026 veröffentlichte, vollständig überarbeitete Zusammenfassung „Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu Arbeitszeit und gesundheitlichen Auswirkungen“.
Wir haben deshalb nicht nur die Antwort der BAuA betrachtet, sondern auch die von ihr genannten wissenschaftlichen Quellen ausgewertet.
Und diese enthalten einige sehr konkrete Aussagen.
## LANGE ARBEITSZEITEN SIND NICHT EINFACH NUR MEHR ARBEITSSTUNDEN
Die BAuA beschreibt in ihrer Veröffentlichung, dass in vielen Studien Arbeitszeiten von mehr als zehn Stunden täglich beziehungsweise 40 bis 48 Stunden wöchentlich als lange Arbeitszeiten definiert werden. Mehr als 48 Wochenstunden werden als überlange Arbeitszeiten bezeichnet.
Die normale tägliche Arbeitszeit von acht Stunden bildet dabei einen wichtigen Referenzzeitraum des Arbeits und Gesundheitsschutzes.
Bei überlangen werktäglichen Arbeitszeiten sind Beschäftigte den jeweiligen Belastungen länger ausgesetzt. Gleichzeitig bleibt weniger Zeit für Erholung, Familie und außerberufliche Aktivitäten.
## NACH DER ACHTEN ARBEITSSTUNDE STEIGT DAS UNFALLRISIKO
Einer der deutlichsten Befunde findet sich im Abschnitt zum Unfallgeschehen.
Nach Darstellung der BAuA ist umfassend belegt, dass die Dauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit mit dem Risiko für Fehlhandlungen und arbeitsbedingte Unfälle zusammenhängt.
Besonders bemerkenswert ist die Feststellung:
Das Unfallrisiko steigt nach der achten Arbeitsstunde exponentiell an. Arbeitszeiten von mehr als zehn Stunden täglich werden in der Veröffentlichung als hoch riskant eingestuft.
Nach einer Arbeitszeit von zwölf Stunden ist die Unfallrate laut der von der BAuA dargestellten Forschung im Vergleich zu acht Stunden um das Zweifache erhöht.
Gleichzeitig sinkt mit zunehmender Arbeitsdauer die Wachheit. Dies gilt insbesondere bei hoher Arbeitsbelastung und Arbeitsintensität.
Auch Tätigkeiten, die eine hohe Konzentration erfordern, werden im Verlauf eines langen Arbeitstages stärker beeinträchtigt.
Das ist auch deshalb von Bedeutung, weil Fehlhandlungen nicht ausschließlich den Beschäftigten selbst betreffen müssen.
Die BAuA verweist beispielsweise auf den Straßenverkehr und das Gesundheitswesen. Dort können Fehler auch Auswirkungen auf andere Menschen haben.
## DIE ART DER ARBEIT SPIELT EINE ROLLE
Unsere Presseanfrage beschäftigte sich ausdrücklich mit der Frage, ob zusätzliche Arbeitsstunden nach einer körperlich schweren oder geistig besonders anspruchsvollen Hauptbeschäftigung anders beurteilt werden müssen als nach einer weniger belastenden Tätigkeit.
Auch hierzu liefert die Veröffentlichung wichtige Erkenntnisse.
Die BAuA betrachtet nicht nur die reine Anzahl der Arbeitsstunden.
Intensität, Dauer, Verlauf und Art der vorausgegangenen Arbeitsbelastung beeinflussen das Ausmaß der Ermüdung und damit die körperliche und psychische Funktionsfähigkeit.
Das bedeutet:
Acht Stunden Arbeit können arbeitswissenschaftlich nicht vollkommen losgelöst davon betrachtet werden, welchen Belastungen ein Beschäftigter während dieser acht Stunden ausgesetzt war.
## MEHR STUNDEN BEDEUTEN NICHT AUTOMATISCH ENTSPRECHEND MEHR LEISTUNG
Dieser Punkt ist für unsere ursprüngliche Fragestellung besonders interessant.
Die von der BAuA ausgewertete Forschung zeigt, dass bei Arbeitszeiten von mehr als acht Stunden täglich die kognitive Leistungsfähigkeit in Form von Aufmerksamkeit und exekutiven Funktionen sinken kann.
Dabei spielt auch die Art der Tätigkeit eine Rolle.
Mit zunehmender Arbeitsdauer steigen zudem körperliche und subjektiv empfundene Ermüdung.
Noch bemerkenswerter ist die Betrachtung der Produktivität.
Längere Arbeitstage können kurzfristig zwar mit einer höheren Leistungsbewertung verbunden sein. Gleichzeitig können sie jedoch die Schlafdauer reduzieren und die Arbeitsleistung am folgenden Tag verschlechtern.
Die BAuA beschreibt, dass vermeintliche Produktivitätsgewinne durch eingeschränkte Regeneration später kompensiert oder sogar überkompensiert werden können.
Die Veröffentlichung kommt deshalb zu einer für unsere Recherche wichtigen Feststellung:
Die Annahme einer linearen Beziehung zwischen der Länge der Arbeitszeit und der Produktivität ist nicht haltbar.
Unzureichende Erholung kann mittel und langfristig zu Leistungseinbußen führen.
## SCHLAF UND REGENERATION SIND KEINE NEBENSACHE
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Anfrage waren Schlaf, Ruhezeiten und tatsächliche Regeneration.
Auch hier ist die wissenschaftliche Einordnung deutlich.
Erholung ist nach Darstellung der BAuA wesentlich für Wohlbefinden, Gesundheit sowie Funktions und Leistungsfähigkeit.
Eine dauerhafte Verkürzung von Ruhezeiten geht mit Risiken für die körperliche und psychische Gesundheit sowie einem erhöhten Unfallrisiko einher.
Verkürzte Ruhezeiten reduzieren zudem die Schlafdauer und können zu erhöhter Müdigkeit beziehungsweise Schläfrigkeit am folgenden Tag führen.
Unzureichende Erholung beeinflusst Leistungsfähigkeit und Produktivität.
Darüber hinaus können Konzentration, Leistungsfähigkeit und Gedächtnis beeinträchtigt werden, wodurch wiederum Fehler und Unfallrisiken steigen können.
Langfristig beschreibt die Veröffentlichung unter anderem erhöhte Risiken für Schlafstörungen, chronische Erschöpfung und Burnout.
## AUCH PAUSEN HABEN EINE WICHTIGE FUNKTION
Mit zunehmender Arbeitsdauer steigt nach Darstellung der BAuA die Ermüdung.
Ruhepausen sollen bereits während der Arbeit Erholung ermöglichen und dazu beitragen, einen Leistungsabfall sowie Risiken für Arbeits und Wegeunfälle zu reduzieren.
Pausen sind damit ein wichtiger Bestandteil einer gesundheitsgerechten Arbeitszeitgestaltung.
Sie ändern jedoch nichts daran, dass bei der Bewertung langer Arbeitstage auch die gesamte Belastungsdauer betrachtet werden muss.
##W AS SAGT DIE BAuA ZU HAUPTJOB UND NEBENJOB?
Hier wird die unmittelbare Antwort der BAuA besonders interessant.
Zu mehreren unserer Fragen teilte uns die BAuA mit:
„Bei mehreren Beschäftigungen ist die Gesamtarbeitsbelastung aus Haupt- und Nebentätigkeit(en) entscheidend.“
Zusätzlich weist die BAuA darauf hin, dass arbeitszeitrechtlich die Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern zusammengerechnet werden.
Für unsere Recherche ist insbesondere der Begriff Gesamtarbeitsbelastung von Bedeutung.
Eine Nebentätigkeit steht arbeitswissenschaftlich nicht vollkommen losgelöst von der bereits geleisteten Hauptbeschäftigung.
## DIE GRENZEN DER LEISTUNGSFÄHIGKEIT MÜSSEN BERÜCKSICHTIGT WERDEN
Im Fazit ihrer wissenschaftlichen Veröffentlichung misst die BAuA der Begrenzung täglicher Arbeitszeiten sowie den bestehenden Regelungen zu Ruhezeiten und Ruhepausen eine zentrale Bedeutung für den Arbeits und Gesundheitsschutz bei.
Eine gesundheitsgerechte und ergonomische Arbeitszeitgestaltung bezeichnet sie als Grundvoraussetzung dafür, dass Beschäftigte langfristig leistungsfähig und belastbar bleiben.
Besonders bemerkenswert ist eine weitere Formulierung der BAuA.
Flexible Arbeitszeiten bieten demnach dann eine Chance, wenn sie die „Grenzen der Leistungsfähigkeit der Beschäftigten unter den Bedingungen der Arbeits- und Lebenswelt“ berücksichtigen und ausreichende Erholungszeiten ermöglichen.
Damit wird ein zentraler Punkt unserer Recherche deutlich:
Die Frage, wie lange ein Mensch theoretisch noch arbeiten könnte, kann arbeitswissenschaftlich nicht losgelöst von Belastung, Ermüdung, Schlaf, Regeneration, Tätigkeit und Leistungsfähigkeit betrachtet werden.
## NICHT ALLE FRAGEN SIND ABSCHLIESSEND BEANTWORTET
Auch das gehört zu einer transparenten Veröffentlichung.
Die BAuA hat nicht sämtliche unserer Fragen abschließend beantwortet.
Insbesondere zu unserer Frage nach der Kombination aus finanziellem Druck und hoher Arbeitsbelastung teilte die BAuA mit:
„Zu dieser Frage liegen der BAuA aktuell keine belastbaren Studien oder Daten vor.“
Auch unsere zentrale Frage, ob die theoretische Möglichkeit zusätzlicher Arbeitsstunden mit der Fähigkeit gleichgesetzt werden kann, diese dauerhaft gesund, leistungsfähig und sicher zu erbringen, wurde von der BAuA nicht mit einem einfachen Ja oder Nein beantwortet.
Die von ihr genannten wissenschaftlichen Veröffentlichungen liefern allerdings zahlreiche Erkenntnisse darüber, warum die tatsächliche Belastung eines Beschäftigten differenziert betrachtet werden muss.
## WAS BEDEUTET DAS FÜR UNSERE RECHERCHE ZUM UNTERHALTSRECHT?
Hier ist eine klare Trennung wichtig.
Die BAuA hat keine familienrechtliche Bewertung vorgenommen.
Sie hat weder erklärt, dass eine familienrechtliche Verpflichtung zu einer Nebentätigkeit grundsätzlich zulässig noch grundsätzlich unzulässig sei.
Das war auch nicht Gegenstand unserer Anfrage.
Die arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse führen jedoch zu einer weitergehenden Frage:
Wie werden diese Erkenntnisse berücksichtigt, wenn im Unterhaltsrecht zusätzliche Erwerbsbemühungen oder eine zusätzliche Erwerbstätigkeit eines bereits vollzeitbeschäftigten Elternteils beurteilt werden?
Denn die von der BAuA dargestellten Erkenntnisse zeigen, dass Arbeitsdauer, Tätigkeit und Belastungsintensität ebenso eine Rolle spielen wie Schlaf, Erholung, Konzentrationsfähigkeit und Arbeitssicherheit.
Bei mehreren Beschäftigungen ist nach der ausdrücklichen Antwort der BAuA zudem die Gesamtarbeitsbelastung aus Haupt und Nebentätigkeiten entscheidend.
Genau an dieser Stelle werden wir unsere Recherche fortsetzen.
## UNSER ZWISCHENFAZIT
Unsere Presseanfrage an die BAuA hat keine einfache Antwort nach dem Muster „Nebenjob ja“ oder „Nebenjob nein“ ergeben.
Sie hat etwas anderes geliefert:
Eine arbeitswissenschaftliche Grundlage für die weitere Recherche.
Nach der von der BAuA dargestellten Forschung steigt das Unfallrisiko nach der achten Arbeitsstunde exponentiell an.
Sehr lange Arbeitstage stehen mit Ermüdung, eingeschränkter Erholung sowie erhöhten Fehler und Unfallrisiken in Zusammenhang.
Schlaf und ausreichende Ruhezeiten sind für die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit von wesentlicher Bedeutung.
Und die Annahme, längere Arbeitszeit führe linear zu entsprechend höherer Produktivität, wird durch die von der BAuA dargestellten Erkenntnisse nicht getragen.
Damit ist unsere ursprüngliche Frage nicht erledigt.
Im Gegenteil.
Sie wird jetzt konkreter:
Wenn arbeitswissenschaftlich nicht allein die theoretisch verfügbare Zeit, sondern die tatsächliche Gesamtbelastung, Ermüdung, Regeneration und Leistungsfähigkeit entscheidend sind, welche Bedeutung müssen diese Erkenntnisse dann bei der Beurteilung zusätzlicher Erwerbsobliegenheiten eines bereits vollzeitbeschäftigten unterhaltspflichtigen Elternteils haben?
Dieser Frage werden wir weiter nachgehen.
**VA:TER – Eltern erheben das Wort**
Für Eltern. Für Kinder. Für Gerechtigkeit.
Nicht in Wut, in Wahrheit liegt unsere Kraft.
**QUELLENGRUNDLAGE**
Grundlage dieses Beitrags ist eine schriftliche Antwort der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf eine Presseanfrage von VA:TER zu langen Arbeitszeiten, Mehrfachbeschäftigung, Leistungsfähigkeit, Regeneration und gesundheitlichen Risiken. Die BAuA verweist darin unter anderem auf aktuelle arbeitswissenschaftliche Veröffentlichungen zu Arbeitszeit und Gesundheit sowie zu langen täglichen Arbeitszeiten. Für Mehrfachbeschäftigung weist die BAuA darauf hin, dass die Gesamtarbeitsbelastung aus Haupt- und Nebentätigkeit(en) entscheidend ist und arbeitszeitrechtlich die Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern zusammengerechnet werden. Als mögliche Folgen zunehmender Belastung benennt die BAuA unter anderem nachlassende Aufmerksamkeit, verringerte Reaktionsfähigkeit beziehungsweise Reaktionsgeschwindigkeit, zunehmende Fehlhandlungen und Müdigkeitserscheinungen. Für einzelne weitergehende Fragestellungen teilte die BAuA zugleich ausdrücklich mit, dass ihr derzeit keine belastbaren Studien oder Daten vorliegen.
Dieser Beitrag wurde redaktionell geprüft und verantwortet von VA:TER.