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Richterexamen jetzt im Happy Meal – Sachsen startet bundesweit einmaliges Schnellqualifizierungsprogramm

Plastikhammer, Akten-Glücksrad und Beschluss aus der Pappschachtel: Die Justiz entdeckt den kürzesten Weg zur richterlichen Qualifikation.

Satirische Darstellung eines Justiz-Spar-Menüs mit Richterrobe, Hammer und Beschluss in einer Fast-Food-Schachtel. Daneben Aktenordner mit dem Stempel „Optional“.
Die neue Richterausbildung: Beschluss inklusive. Aktenkenntnis, rechtliches Gehör und Sachverhaltsaufklärung gegen Aufpreis. Eine Begründung ist derzeit leider nicht lieferbar.
**DER AMTSSCHIMMEL WIEHERT | SATIRE & GLOSSE** *Ein Plastikhammer, eine Papierrobe und ein Gutschein für eine spätere Beschlussbegründung: Ein revolutionäres Qualifizierungsmodell verspricht, die Justiz endlich von zeitraubenden Nebensächlichkeiten wie Aktenkenntnis, Sachverhaltsaufklärung und lästigen Rückfragen zu entlasten.* **SATIREHINWEIS:** Das beschriebene Modellprojekt, seine Aussagen und Ergebnisse sind satirisch erfunden. Es existiert weder ein entsprechendes Ausbildungsprogramm noch eine Kooperation mit einer Fast-Food-Marke. ## Zwei Staatsexamen waren gestern **SACHSEN.** Wer in Deutschland Richter werden will, muss bekanntlich einiges auf sich nehmen. Ein jahrelanges Jurastudium, zwei Staatsexamen, einen juristischen Vorbereitungsdienst und hohe Anforderungen an die fachliche Eignung. Ein aufwendiges Verfahren, an dessen Ende Menschen stehen sollen, die über die Schicksale anderer entscheiden können. Bislang galt diese Ausbildung als unverzichtbare Voraussetzung für die Qualität der Rechtsprechung. Eine sächsische Modellregion stellt nun eine wesentlich grundlegendere Frage: Warum eigentlich so kompliziert? Das neue Schnellqualifizierungsprogramm „Justiz 2030 – Entscheiden statt Verstehen“ setzt auf eine zeitgemäße Verbindung von Verwaltungsökonomie, Digitalisierung und kindgerechter Wissensvermittlung. Das Richterexamen soll künftig bereits mit dem Erwerb eines entsprechend ausgestatteten Happy Meals erfolgreich absolviert werden können. Im Lieferumfang enthalten sind ein Plastikrichterhammer, eine Einwegrobe aus Recyclingpapier und ein vorgedruckter Beschluss. Die Entscheidungsbegründung ist aus Kostengründen nicht enthalten. Sie kann bei Bedarf nachbestellt werden, sofern der zuständige Sachbearbeiter den Bedarf für begründet hält. Die Hersteller empfehlen, den Richterhammer nicht gegen Menschen einzusetzen. Für den späteren beruflichen Umgang mit richterlicher Entscheidungsmacht sind vergleichbare Gebrauchshinweise bislang nicht vorgesehen. ## Familienrecht: Wer einen Stammbaum ausmalen kann, ist ausreichend vorbereitet Besonders hohe Effizienzgewinne erwartet man im Familienrecht. Hier stehen Richter regelmäßig vor komplexen Fragen zu elterlicher Verantwortung, Kindeswohl, Bindungen und dem tatsächlichen Lebensalltag betroffener Familien. Das neue Ausbildungsmodell sieht hierfür einen 15-minütigen Intensivkurs vor. Die angehenden Familienrichter erhalten ein Arbeitsblatt mit einem Stammbaum. Mutter, Vater und Kind müssen jeweils einer Farbe zugeordnet werden. Für die Note „gut“ ist es erforderlich, das Kind nicht versehentlich als Großelternteil einzuzeichnen. Die Note „sehr gut“ erhält, wer zusätzlich das Wort „Kindeswohl“ fehlerfrei schreiben kann. Bisherige Ausbildungsinhalte wie entwicklungspsychologische Grundlagen, Bindungsdynamiken und der Umgang mit widersprüchlichen Aussagen bleiben freiwillig. Schließlich, so die Überlegung, müsse ein Familienrichter nicht jede Familie verstehen, um über sie entscheiden zu können. **Entscheidend sei vielmehr, dass nach der Entscheidung ein Beschluss existiere.** Die Frage, ob dieser dem betroffenen Kind tatsächlich gerecht wird, soll in einer späteren Reformphase untersucht werden. Ein Termin steht noch nicht fest. ## Rechtliches Gehör: Jetzt auch ohne Zuhören Auch bei der Anhörung von Verfahrensbeteiligten verspricht das Modell erhebliche Verbesserungen. Das Grundprinzip des rechtlichen Gehörs gilt als eine tragende Säule des Rechtsstaats. Menschen sollen Gelegenheit erhalten, ihre Sichtweise vorzutragen, bevor über ihre Rechte entschieden wird. In der bisherigen Praxis kann dies mit erheblichem Zeitaufwand verbunden sein. Das neue Qualifizierungsmodul „Anhörung kompakt“ reduziert diesen Aufwand auf eine einzige technische Fertigkeit. Prüfungsteilnehmer müssen nachweisen, dass sie bei einer simulierten Videokonferenz den Mute-Knopf finden. Wird die Stummschaltung innerhalb von fünf Sekunden aktiviert, gilt die Anhörung als erfolgreich durchgeführt. Anschließend ergänzt die Software den Vermerk: „Die Beteiligten wurden angehört.“ Das System unterscheidet dabei bewusst nicht zwischen einer tatsächlich gewürdigten Äußerung und einem erfolgreich beendeten Gespräch. Schließlich wäre es wenig effizient, zunächst Menschen zuzuhören, deren Aussagen anschließend möglicherweise ohnehin nicht entscheidungserheblich sind. Besonders fortschrittlich: Wer während der Anhörung mindestens zweimal verständnisvoll nickt, erhält die Zusatzqualifikation „Empathie im familiengerichtlichen Verfahren“. ## Beweiswürdigung: Das Glücksrad entscheidet Für die Bearbeitung umfangreicher Akten wurde ebenfalls eine Lösung gefunden. Angehende Richter lernen im neuen Seminar „Intuitive Aktenkompetenz“, umfangreiche Unterlagen mit der gebotenen richterlichen Ernsthaftigkeit durchzublättern. Das vollständige Lesen ist ausdrücklich gestattet, soll jedoch nicht zur verpflichtenden Voraussetzung einer zeitnahen Entscheidung werden. Zur abschließenden Würdigung widersprüchlicher Angaben kommt ein digitales Glücksrad zum Einsatz. Es verfügt über die Entscheidungsfelder: - „Nicht entscheidungserheblich“ - „Nicht ausreichend substantiiert“ - „Bereits berücksichtigt“ - „Weitere Aufklärung nicht erforderlich“ Ursprünglich war auch die Auswahlmöglichkeit „Der Sachverhalt muss genauer untersucht werden“ vorgesehen. Sie wurde nach einem erfolgreichen Praxistest gestrichen. Begründung: Sie führte überdurchschnittlich häufig zu zusätzlicher Arbeit. Die Verfahrensdauer sank unmittelbar nach ihrer Entfernung. Damit sei, so die Auswertung, der Erfolg der Maßnahme objektiv nachgewiesen. Eine Prüfung der Entscheidungsqualität wäre zwar grundsätzlich möglich, würde jedoch zusätzliche Akteneinsicht, fachliche Bewertung und gegebenenfalls eine Auseinandersetzung mit den betroffenen Menschen erfordern. Der hierfür notwendige Verwaltungsaufwand stünde in keinem angemessenen Verhältnis zum bereits festgestellten Erfolg. ## Die Beschlussbegründung als optionaler Service Das Kernstück der Reform bildet die neue Beschlusssoftware. Statt mühsam individuelle Entscheidungen zu formulieren, greifen die Teilnehmer auf einen wissenschaftlich nicht näher erläuterten Bestand bewährter Formulierungen zurück. Besonders beliebt sind: „Nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage.“ „Unter Würdigung sämtlicher Umstände.“ „Das Vorbringen vermag eine andere Entscheidung nicht zu rechtfertigen.“ Die Auswahl erfolgt unabhängig davon, welche Umstände tatsächlich geprüft wurden. Ein technischer Hinweis erinnert lediglich daran, dass mindestens eine Formulierung enthalten sein muss, um den Beschluss optisch vollständig erscheinen zu lassen. Die Formulierung „Nach umfassender Würdigung“ wurde dabei zum beliebtesten Textbaustein erklärt. Das ist bemerkenswert, weil die Software weder die zugrunde liegende Würdigung noch deren Umfang überprüft. Doch genau darin sehen die Entwickler einen entscheidenden Vorteil: Eine Begründung könne nicht wegen unzureichender Prüfung beanstandet werden, wenn die Prüfung selbst nicht dokumentiert werde. Das neue Verfahren trägt den Namen „Vertrauen durch Formulierung“. ## Richterliche Unabhängigkeit: Qualitätskontrolle unerwünscht? Ein besonderes Augenmerk gilt der richterlichen Unabhängigkeit. Diese soll Richter vor unzulässiger Einflussnahme schützen und ihnen ermöglichen, allein nach Recht und Gesetz zu entscheiden. Im Modellprojekt wird daraus ein besonders weitreichendes Verständnis entwickelt. Demnach sei jede kritische Nachfrage zur Qualität einer Entscheidung zunächst daraufhin zu prüfen, ob sie das Vertrauen in die Unabhängigkeit beeinträchtigen könnte. Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Eltern wissen möchten, welche konkreten Tatsachen für eine Entscheidung ausschlaggebend waren. Oder wenn Beteiligte darauf hinweisen, dass wichtige Unterlagen möglicherweise keine Berücksichtigung gefunden haben. Auch die Bitte um nachvollziehbare Erläuterungen könne unter Umständen geeignet sein, das zeitliche Budget des Gerichts unangemessen zu belasten. Die Modellverwaltung empfiehlt deshalb, zwischen tatsächlichen Verfahrensfehlern und dem bloßen Wunsch nach einer nachvollziehbaren Entscheidung zu unterscheiden. Letzterer sei insbesondere dann problematisch, wenn er häufiger geäußert werde. An der tatsächlichen Unabhängigkeit der Justiz ändere das alles selbstverständlich nichts. **Neu ist lediglich, dass im Modell künftig auch die Qualitätskontrolle unabhängig sein soll – und zwar unabhängig von der Qualität.** ## Erfolgsbilanz übertrifft alle Erwartungen Nach Abschluss der ersten Testphase wurden die Ergebnisse vorgestellt. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer sank erheblich. Die Zahl abgeschlossener Verfahren stieg. Richterliche Arbeitszeit konnte eingespart werden. Besonders erfreulich entwickelte sich die Beschwerdestatistik. Zu Beginn des Modellprojekts hatten einzelne Verfahrensbeteiligte noch bemängelt, dass Entscheidungen schwer nachvollziehbar seien oder ihre Argumente keine erkennbare Berücksichtigung gefunden hätten. Die Verantwortlichen nahmen diese Kritik ernst. Deshalb wurde zunächst das Beschwerdeverfahren vereinfacht. Anschließend entfernte man sämtliche Eingabefelder, die nicht zwingend für die statistische Auswertung erforderlich waren. Zuletzt entfiel die Möglichkeit, Unzufriedenheit anzugeben. Seither stehen für die Bewertung gerichtlicher Entscheidungen ausschließlich die Kategorien „zufrieden“ und „sehr zufrieden“ zur Verfügung. Nicht abgegebene Bewertungen werden nicht berücksichtigt. Die Zufriedenheitsquote liegt damit erstmals bei 100 Prozent. ## Reform erfolgreich: Wo niemand widersprechen kann, gibt es keine Beschwerden Auf die abschließende Frage, wie ein System seine eigenen Fehler erkennen solle, wenn es Kritik nicht mehr erfassen könne, verwiesen die Projektverantwortlichen auf die ausgezeichneten Ergebnisse. Schließlich liege die Zahl registrierter Beschwerden mittlerweile bei null. Dass Beschwerden technisch nicht mehr eingereicht werden könnten, sei keine Schwäche des Verfahrens. Es beweise vielmehr, dass die bisherigen Beschwerdewege nicht mehr benötigt würden. Damit wurde das sächsische Schnellqualifizierungsprogramm offiziell zum Erfolg erklärt. Das Richterexamen passt jetzt in eine Pappschachtel. Die Entscheidung passt auf eine Seite. Die Begründung passt in drei Textbausteine. Die Anhörung passt in einen Mausklick. Und die Qualität passt in eine Statistik, die ausschließlich Erfolge kennt. **Ungeklärt bleibt lediglich eine Kleinigkeit:** Wie erkennt ein Rechtsstaat eigentlich, dass er einen Fehler gemacht hat, wenn er sich so erfolgreich dagegen abgesichert hat, davon zu erfahren? Eine Antwort war bis Redaktionsschluss nicht erhältlich. Die Frage war im elektronischen System als „bereits beantwortet“ hinterlegt. **Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.**

Quellen und weiterführende Hinweise

Dieser Beitrag wurde redaktionell geprüft und verantwortet von VA:TER.

Hinweis: Dieser Beitrag ist Satire. Ereignisse, Personen und Aussagen können frei erfunden oder bewusst überzeichnet sein. Der Beitrag dient der gesellschaftlichen Kritik und stellt keinen Tatsachenbericht dar.

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