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Erwin Prüfert: Datenschutz darf Aufarbeitung nicht pauschal verhindern
Wie lassen sich Datenschutz, berechtigte Akteneinsicht und institutionelle Verantwortung verbinden? Erwin Prüfert erläutert in einem sieben Seiten umfassenden Fachentwurf die Anforderungen des § 9b SGB VIII, die Grenzen pauschaler Schwärzungen und die Bedeutung sorgfältiger Dokumentation für die spätere Aufarbeitung von Kinderschutzentscheidungen. Das Original ist jetzt bei VA:TER dokumentiert.